Statuten der Unabhängigen Fachschaftsliste Uni Wien

1. Unabhängigkeit

Die Unabhängige Fachschaftsliste Uni Wien (FL) kandidiert ausschließlich für die Universitätsvertretung der ÖH Uni Wien. Sie ist inhaltlich, finanziell und organisatorisch unabhängig von allen anderen politischen Gruppen.

Die Assoziation mit einer Fraktion der ÖH auf Bundesebene ist möglich, sofern die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit der FL erhalten bleibt.

2. Mitgliedschaft

Die Mitarbeit in der FL ist möglich für alle aktiven Studierenden der Universität Wien, sofern sie nicht einer anderen wahlwerbenden Gruppe an der ÖH Uni Wien angehören.

Es gibt kein Aufnahmeverfahren.

3. Stimmrecht

Stimmberechtigt bei den Sitzungen sind alle Mitglieder, die in den letzten 4 Monaten bei 2 Sitzungen der FL, einschließlich Sitzungen ihrer offiziellen Arbeitsgruppen, aktiv teilgenommen haben. Rede- und Antragsrecht gilt für alle Mitglieder unabhängig von ihrem Stimmrecht.

4. Termine der internen Sitzungen

Die Termine der internen Sitzungen der FL und ihrer offiziellen Arbeitsgruppen sollen nach Möglichkeit in den vorigen Sitzungen vereinbart werden. Ist dies nicht möglich, müssen die Termine der internen Sitzungen mindestens eine Woche vorher bekanntgegeben werden.

Jedenfalls muss vor jeder Sitzung der Universitätsvertretung eine interne Sitzung stattfinden, um über die Anträge der anderen Fraktionen zu entscheiden. Der Termin dieser Sitzung soll möglichst rasch vereinbart werden, wenn der Termin für die Einreichung der Anträge bekannt ist, und muss nicht eine Woche vorher bekanntgegeben werden.

Sollten kurzfristige Ereignisse eine außerordentliche Sitzung erfordern, kann so eine Sitzung auch ohne die Einhaltung der Frist bekanntgegeben werden. In einer außerordentlichen Sitzung dürfen nur jene Themen behandelt werden, die zu dieser Sitzung geführt haben.

Sollten bei einer Sitzung alle anwesenden Mitglieder der Überzeugung sein, dass die Sitzung auf einen anderen Termin verschoben wird, so ist eine Verschiebung auf einen anderen Termin möglich.

5. Abstimmungsverfahren

Alle Abstimmungen und ihr Ergebnis müssen im Sitzungsprotokoll dokumentiert werden.

Vor der Abstimmung zu einem Antrag muss jedes anwesende Mitglied die Möglichkeit gehabt haben, sich zu diesem Antrag inhaltlich zu äußern.

Die Abstimmungen erfolgen geheim. Die Möglichkeiten bei einer Abstimmung sind „Ja“, „Nein“ und „ungültig“, bei einer Abstimmung zu Anträgen anderer Fraktionen auch “Enthaltung”. Bei einer Abstimmung werden nur gültige Stimmen gezählt, also jene, in denen mit “Ja” oder “Nein” abgestimmt wurde, bei einer Abstimmung zu Anträgen anderer Fraktionen auch mit “Enthaltung“.

Stimmberechtigte Mitglieder, die nicht an einer Sitzung teilnehmen können, haben im Fall von Abstimmungen, die eine Änderung der Satzung oder UV-Anträge betreffen, im Vorhinein die Möglichkeit, eine Stimme abzugeben.

6. Interne Anträge

6.1. Anträge auf Änderung der Statuten

In der jeweils dritten allgemeinen Sitzung eines Semesters (beginnend mit Oktober bzw. März), also nicht eingeschlossen der verpflichtenden Sitzungen vor den Sitzungen der Universitätsvertretung, außerordentlicher Sitzungen und Sitzungen einzelner Arbeitsgruppen, werden Anträge auf Änderung der Satzung mit einer einfachen Mehrheit bestätigt, aber müssen spätestens eine Woche vor der Sitzung vorliegen.

In sonstigen Sitzungen müssen sie mit einer 2/3-Mehrheit aller Stimmen bestätigt werden.

6.2. Anträge auf Ausschluss von Mitgliedern

Es kann jederzeit ein Antrag gestellt werden, um ein anwesendes Mitglied für den Rest der Sitzung auszuschließen, sofern dies durch eine 2/3-Mehrheit aller anderen, anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bestätigt wird. Ein so von einer Sitzung ausgeschlossenes Mitglied hat bei seinem Ausschluss aus der Sitzung die Möglichkeit, eine Stimme für alle noch zu behandelnden Anträge dieser Sitzung abzugeben. Die Begründung für einen solchen Ausschluss muss im Protokoll dokumentiert werden.

Ein Antrag zum Ausschluss eines Mitglieds aus der FL bis auf Weiteres muss spätestens eine Woche vor der Abstimmung und mit einer schriftlichen Begründung vorliegen. Er muss mit einer 2/3-Mehrheit (inklusive des auszuschließenden Mitglieds) bestätigt werden.

Ein ausgeschlossenes Mitglied hat das Recht, einmal im Semester, beginnend mit dem Semester nach seinem Ausschluss, per E-Mail einen Antrag an die FL zu stellen, um den Ausschluss rückgängig zu machen. Ein solcher Antrag muss mit einer schriftlichen Begründung versehen werden, die dann allen Mitgliedern vorliegt, und muss in der ersten Sitzung 2 Wochen nach Einlangen des Antrags behandelt werden. Die Rückgängigmachung eines Ausschlusses wird mit einer einfachen Mehrheit bestätigt.

6.3. Sonstige interne Anträge

Sonstige interne Anträge werden durch eine einfache Mehrheit bestätigt.

7. Anträge für die Universitätsvertretung

7.1. Eigene Anträge

Anträge der FL werden wie interne Anträge behandelt. Geplante Initiativanträge sind mit einem Kommentar zu versehen, unter welcher Bedingung sie gestellt werden.

7.2. Anträge anderer Fraktionen

Anträge anderer Fraktionen, die vor einer Sitzung der Universitätsvertretung bekanntgegeben werden, sollen so bald wie möglich intern verlautbart werden.

Über diese Anträge wird in einer internen Sitzung abgestimmt. Sollten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen Ja- beziehungsweise Nein-Stimmen sein, ist die Position der FL „Ja“ beziehungsweise „Nein“. In allen anderen Fällen ist die Position der FL „Enthaltung“.

Zu jedem dieser Anträge kann auch der interne Antrag gestellt werden, sich mit der antragstellenden Fraktion (oder den antragstellenden Fraktionen) in Verbindung zu setzen, um den Antrag zu einem gemeinsamen Antrag abzuändern.

7.3. Besetzungen von Referaten oder Vorstandspositionen

Besetzungen von Referaten oder Vorstandspositionen werden wie Anträge anderer Fraktionen behandelt.

7.4. Verhalten bei den Sitzungen der Universitätsvertretung

Es ist erlaubt, sich bei einer Abstimmung zu enthalten, sollte die eigene Position nicht derjenigen der FL entsprechen. Nicht erlaubt ist eine Ja- oder Nein-Stimme ohne Beschluss der FL.

Beschlossene Gegenanträge und Zusatzanträge der FL müssen bei der Sitzung gestellt werden, sofern sie nicht mit ähnlichen Gegenanträgen oder Zusatzanträgen anderer Fraktionen zu einem gemeinsamen Antrag abgeändert werden. Beschlossene Initiativanträge müssen bei der Sitzung gestellt werden, sofern die im Kommentar genannten Bedingungen zutreffen.

Initiativanträge, Gegenanträge und Zusatzanträge anderer Fraktionen sind über einen internen Diskussionskanal mitzuteilen, damit sie gemeinsam diskutiert werden können. Die Abstimmung erfolgt nach eigenem Ermessen im Sinn der Grundsätze und Forderungen der FL.

Es ist nach einer Rücksprache im internen Diskussionskanal erlaubt, Anträge der FL nach eigenem Ermessen im Sinn der Grundsätze und Forderungen abzuändern, wenn sie dafür gemeinsam mit anderen Fraktionen gestellt werden, sodass mit größerer Wahrscheinlichkeit eine notwendige Mehrheit erreicht werden kann.