Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Zoom-Aufsicht bei digitalen Prüfungen
Laut § 13f. (1) Z1 der Satzung der Universität Wien für digitale schriftliche
Prüfungen ist festgelegt:
Die Abwicklung der digitalen schriftlichen Prüfung erfolgt ausschließlich über Moodle. Studierende haben sich mit dem u:account einzuloggen und
bestätigen dadurch ihre Identität. Darüber hinausgehende
Identifizierungsmethoden sind nicht vorgesehen.
Im Unterschied zu anderen Universitäten/FH/PHs sind rechtlich auf der Uni
Wien keine zusätzliche Identifizierungsmethoden vorgesehen.
und §13f. (2)
Die Universität Wien setzt zur Qualitätssicherung, zur Verhinderung der
Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln und zur Sicherstellung der
Eigenständigkeit der Leistung der Studierenden innerhalb von vier Wochen ab der Abgabe der Prüfung insbesondere folgende Instrumente ein:
1. Programme zur Identifikation von Plagiaten oder Textähnlichkeiten;
2. mündliche Nachfragen zur Prüfung zur Plausibilisierung von Antworten.
Somit können Prüfende nicht verlangen, dass ihr während einer digitalen schriftlichen Klausur über Zoom oder einer anderen Konferenz-Software teilnehmen müsst, um euch zu überwachen. Das Instrument der Video-Überwachung ist rechtlich nicht vorgesehen. Jedoch …
§ 13f. (1) Z4. Bei digitalen schriftlichen Prüfungen wird zumindest eine fachkundige Person bekanntgegeben, die unmittelbar vor, während und nach der Prüfung digital erreichbar ist und für Fragen zur Prüfung und bei (technischen) Problemen verfügbar ist.
…dürfen Prüfende natürlich während einer Prüfung digital eine
Prüfungsaufsicht anbieten und dies auch über Zoom tun.
Falls jetzt Zweifel bei einer eurer Prüfungen aufgekommen ist, meldet euch gleich bei eurer Studienrichtungsvertretung, dem Bildungspolitischen Referat der ÖH Uni Wien oder eurer Studienprogrammleitung!